Eine nachhaltige und integrierte Wasserbewirtschaftung für die internationale Flussgebietseinheit der Maas

Wie in Artikel 2 des Übereinkommens von Gent ausgeführt, streben die Vertragsparteien eine nachhaltige und integrierte Wasserbewirtschaftung der internationalen Flussgebietseinheit Maas an, insbesondere unter Berücksichtigung der Multifunktionalität ihrer Gewässer.
 
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien ist speziell darauf ausgerichtet:
  • die Umsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung der darin enthaltenen Umweltziele und insbesondere der von den Vertragsparteien jeweils aufgestellten Maßnahmenprogramme für die internationale Flussgebietseinheit Maas zu koordinieren;
  • gemäß der Wasserrahmenrichtlinie einen übergeordneten Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Maas zu erstellen und fortzuschreiben;
  • sich abzustimmen und sodann die Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz vor Hochwasser zu koordinieren, unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte, der Raumordnung, der Landschaftspflege und anderer Bereiche wie Land- und Forstwirtschaft sowie Stadtentwicklung, und ferner – auch durch Vorsorgemaßnahmen - zur Minderung der Auswirkungen von Überflutungen und Dürren beizutragen;
  • die Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen unfallbedingte Verunreinigungen in den Gewässern zu koordinieren und die Übermittlung der erforderlichen Informationen zu gewährleisten.